AGB
1. Vermittlungsgegenstand
Der Vermittlungsgegenstand ist ein Angebot von Übernachtungsleistungen. Bassin Verwaltungs GmbH vermittelt im Auftrag dritter Personen/Vermietern von Wohnobjekten Übernachtungsdienstleistungen. In
diesem Sinne erbringt Bassin Verwaltungs GmbH mit ihrer Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und auf Rechnung dritter, dem Gastgeber/Vermieter. Ein Mietvertrag
kommt somit ausschließlich zwischen dem Gastgeber/Vermieter einer Unterkunft und dem Mieter/Gast zustande.
2. Unterkunftsangebot
Über die Internetseite der Bassin Verwaltungs GmbH findet der Uterkunftssuchende Angebote dritter (Vermieter/Gastgeber), die potenziell zur Anmietung zur Verfügung stehen. Die Bassin Verwaltungs GmbH übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit der Angaben der angebotenen Unterkünfte. Diese wurden von den Auftraggebern/Vermietern zur Verfügung gestellt und sind nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet und in die Medien eingefügt worden. Ebenso besteht seitens der Bassin Verwaltungs GmbH generell keine Garantie auf Verfügbarkeit der dargestellten Unterkunftsangebote. Eine Vermittlung wird somit erst angeboten, nachdem sich die Bassin Verwaltungs GmbH über die tatsächliche Verfügbarkeit des Mietobjektes beim Gastgeber/Vermieter für den vom Gast gewünschten Zeitraum vergewissert hat. Die Verfügbarkeit wird dem anfragenden Kunden schnellst möglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach seiner Anfrage mitgeteilt. Sollte keine Mitteilung erfolgen, so sollte von einer Nichverfügbarkeit ausgegangen werden.
3. Preise
Es besteht keine Garantie seitens der Bassin Verwaltungs GmbH auf Aktualität der in den Medien angegebenen Preise. Diese können sich kurzfristig ändern. Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuell geltenden Preise werden dem Unterkunftssuchenden jedoch vor Vertragsabschluss verbindlich mitgeteilt. Spätere Preisänderungen haben keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Vertrag. Ebenfalls übernimmt die Bassin Verwaltungs GmbH keine Garantie für die Übereinstimmung der Ausstattungselemente der auf den Bildern zur gebuchten Unterkunft abgebildeten Einrichtung. Jedoch bieten die Bilder einen Gesamteindruck der Unterkunft, an dem sich der Unterkunftssuchende orientieren kann.
4. Vertragsabschluss
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung über unser Onlineformular gilt als verbindlich! Die Zusage erfolgt per E-Mail.
5. Bezahlung / Anzahlung
Sobald dem Gast die Buchungsbestätigung zugegangen ist, verpflichtet sich dieser, einen ihm mitgeteilten Betrag als Anzahlung auf das Konto der Bassin Verwaltungs GmbH zu überweisen. Dazu hat der Kunde nach Vertragsabschluss 2 Wochen Zeit. Eine Nichteinhaltung dieser Frist kommt einer Stornierung mit geltenden Stornierungsregelungen gleich.
6. Aushändigung der Vollständigen Unterkunftsdaten
Erst nach frisgemäßer Überweisung der Anzahlung an die Bassin Verwaltungs GmbH erhält der Mieter/Gast die vollständige Unterkunftsadresse und die Kontaktdaten des Gastgebers/Vermieters.
7. Bezahlung / Restzahlung
Der Gast ist verpflichtet den Restbetrag zuzüglich aller Nebenkosten, Pfänder und Kautionen am Anreisetag im Voraus für den vom ihm gebuchten Zeitraum in bar an den Gastgeber/Vermieter zu zahlen. Abweichungen von dieser Regelung, etwaige Vorabzahlungen an den Vermieter werden dem Gast/Mieter vom Gastgeber/Vermieter nach Vertragsabschluss mitgeteilt.
8. Stornierung durch den Gastgeber
Der Vermieter/Gastgeber ist verpflichtet, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz wie folgt zu leisten. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast seine sowohl bereits gezahlte Anzahlung an ihn den Gastgeber/Vermieter als auch die bereits gezahlte Anzahlung an die Bassin Verwaltungs GmbH vollständig zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:
- bei Absage bis 6 Wochen vor Mietbeginn 50,00 Euro,
- bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 150 Euro,
- bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 Euro.
Der Gast/Mieter verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
9. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung durch den Gast/Mieter
Eine Stornierung der gebuchten Unterkunft durch den Gast/Mieter ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf der Schriftform per E-Mail, Fax oder Briefpost. Es wird sodann versucht, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Ebenso hat der Gast die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu vereinbarten Konditionen zu stellen. Sollte es allen beteiligten nicht gelingen die Unterkunft anderweitig zu vermieten gelten folgende Stornierungskonditionen zwischen Gast/Mieter und Gastgeber/Vermieter:
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bei Stornierung bis 6 Wochen vor Mietbeginn 20% des vereinbarten Mietpreises mindestens jedoch 50 Euro,
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bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises,
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bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Mietpreises.
Sollte die Weitervermietung der gebuchten Unterkunft zu gleichen Konditionen durch die Bassin Verwaltungs GmbH für den gebuchten Zeitraum gelingen, fallen lediglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr an. Vom Gast/Mieter gemäß dieser Regelung bereits überschüssig gezahlte Beträge werden zurück überwiesen.
Nach Mietbeginn bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit. Grundsätzlich und ebenfalls bei einer Vertragsdauer von mehr als 2 Monaten besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.
Kommt der Gast/Mieter nach Fälligkeit der Forderungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, ein zugelassenes Inkassounternehmen unserer Wahl zur Eintreibung der Forderungen einzuschalten. Alle Kosten, die durch die Inkassobearbeitung entstehen, hat der Gast/Mieter in voller Höhe zu erstatten.
10. Anreise
Die Anreiseuhrzeit bedarf der persönlichen Absprache mit dem Gastgeber/ Vermieter. Feststehende Anreisezeiten entnimmt der Mieter den Medien oder sie werden ihm bei Abweichung von diesen vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die mit dem Gastgeber vereinbarte Anreiseuhrzeit einzuhalten, ist dieser verpflichtet, den Gastgeber über die Abweichung zu informieren. Der Gastgeber/Vermieter ist berechtig, bei Überschreitung der vereinbarten Anreiseuhrzeit von zwei Stunden, die Unterkunft anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Gastgeber nicht über die Verspätung informiert hat. (vorausgesetzt wird selbstverständlich die Erreichbarkeit des Gastgebers.
11. Abreise
Die Abreiseuhrzeit bedarf der persönlichen Absprachen mit dem Gastgeber. Festsehende Abreisezeiten entnimmt der Gast den Medien oder sie werden ihm bei Abweichung von diesen vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
12. Bestimmungen zur Nutzung der Unterkunft des Gastgebers
Der Gast/Mieter verpflichtet sich die vom Gastgeber vorgelegte Hausordnung zu beachten. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn im Mietobjekt behält sich der Gastgeber/Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungstellung des Mietobjektes zu beenden ohne die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
13. Haftung
Die Bassin Verwaltungs GmbH ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. Die Bassin Verwaltungs GmbH haftet ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Bassin Verwaltungs GmbH haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.
13.1. Haftung für Mängel am Vermietungsobjekt
Für alle Angaben in den Medien (Beschreibung der Wohnungen/Umgebung etc.) sind die Vermieter verantwortlich. Mängel sind direkt an den Vermieter zu richten und bei Anreise sofort anzumerken. Nachträgliche Schadensersatzansprüche für nicht eingehaltene zugesicherte Eigenschaften des Wohnobjektes sind direkt an den Vermieter zu stellen. Die Bassin Verwaltungs GmbH vermittelt lediglich im Auftrag und haftet nicht für die von Vermietern zugesicherten Eigenschaften.
14. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Leistungsträger (Vermieter) zu richten. Die Ansprüche verjähren sechs Monate nach Erbringung der Leistungen.
15. Datenschutz
Die Bassin Verwaltungs GmbH darf personenbezogene Daten des Vermieters wie auch seiner Gäste/Mieter erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies der reibungslose Ablauf der Vermittlungstätigkeit erfordert. Im Falle von Uneinigkeiten jeglicher Art darf die Bassin Verwaltungs GmbH die erhaltenen Daten verwenden um ihre inhaltliche Ausgestaltung und Vorgehensweise zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Buchungsdaten werden von der Bassin Verwaltungs GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Speicherung und Übermittlung aller Buchungsdaten erfolgt nur, soweit dies gewünscht und/oder erforderlich ist. Der Gast erklärt sich einverstanden, Informationen im Zusammenhang des Mietverhältnisses der Bassin Verwaltungs GmbH per E-Mail Fax oder Briefpost anzuvertrauen, um einen umfassenden Informationsstandard zu gewährleisten.
16. Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
17. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Hamburg, in dem das vermietete Objekt gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Hamburg.